Preisbremse
Die Bundesregierung hat, um den massiv gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken und die Verbraucher zu entlasten, die sogenannte Gaspreisbremse beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zu der Gaspreisbremse beantwortet. Falls Sie weitere Fragen haben, unser Kundenservice beantwortet diese gerne.
FAQ’s zur
Gaspreisbremse
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die erste Gruppe bilden vor allem private Haushalte, Vereine und kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh, wobei sich der Verbrauch dabei jeweils auf eine Entnahmestelle bezieht. Der Arbeitspreis für diese Gruppe ist für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei 12 ct/kWh gedeckelt.
Die zweite Gruppe umfasst Großverbraucher die mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Dies sind häufig große Industriebetriebe mit sog. registrierender Leistungsmessung (RLM). Diese Kunden erhalten ein Kontingent in Höhe von 70 % ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh. Das Kontingent wird bezogen auf den Jahresverbrauch im Jahr 2021.
Das Entlastungskontingent wird anhand der Jahresverbrauchsprognose des Energieversorgungsunternehmens vom September 2022 ermittelt. Sofern dem Energieversorgungsunternehmen keine Jahresverbrauchsprognose von September 2022 für die Entnahmestelle vorliegt, wird die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle zur Berechnung des Entlastungskontingents herangezogen. Diese basiert entweder auf den Ablesungen der jeweiligen Entnahmestellen oder, bei neuen Entnahmestellen, auf Erfahrungswerten von vergleichbaren Entnahmestellen. Als aktuelle Jahresverbrauchsprognose gilt diejenige, die dem Lieferanten bei der Berechnung des Kontingents vorliegt.
Sie brauchen erstmal nichts zu tun. Die Entlastung erfolgt automatisch ab dem 01.03.2023, indem die monatlichen Abschläge angepasst werden. Diesbezüglich erhalten Sie selbstverständlich separat Informationen von uns.
Die Entlastungen für Januar und Februar 2023 werden in März berücksichtigt, sodass die beiden Abschläge erstmal regulär geleistet und in März verrechnet werden.
Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas sind zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Wenn Sie im Verlauf des Jahres 2023 zu Grünwelt wechseln, profitieren Sie weiterhin von der Gaspreisbremse. Jedoch dürfen wir Ihnen erst dann die Entlastung weitergeben, wenn Sie uns eine Rechnungskopie Ihres Vorversorgers vorlegen und sicherstellen, dass wir für die Entlastung das richtige Entlastungskontingent zugrunde legen können. Der Entlastungbetrag kann sich aufgrund der unterschiedlichen Preisen zwischen uns und Ihrem Vorversorger ändern. Das Entlastungskontingent bleibt jedoch gleich.
Rechner für die Gaspreisbremse
Berechnen Sie hier Ihre indikative Entlastung
Vergessen Sie nicht: Energieeinsparungen können einen zusätzlichen kostenmindernden Nutzen haben.
Unsere Energiespartipps helfen Ihnen weiter.