Strompreisinformation 2024
Durchschnittlicher Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland
Ihr Strompreis besteht aus einer Vielzahl an Preisbestandteilen. Dazu zählen unter anderem Steuern, Abgaben und hoheitlich veranlasste Belastungen, die wir Ihnen nachfolgend erläutern möchten.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Die Stromsteuer beträgt derzeit 2,05 Cent/kWh netto.
Umsatzsteuer
Alle Entgelte unterliegen dem im Liefer- bzw. Leistungszeitraum jeweils gültigen gesetzlichen Steuersatz.
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Die Abgabe wird in Cent je Kilowattstunde Strom erhoben und richtet sich nach der Einwohnergröße der Gemeinde. Bis 25.000 Einwohner beträgt die Konzessionsabgabe 1,32 Cent, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent, bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent und über 500.000 Einwohner 2,39 Cent.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die § 19 StromNEV-Umlage beträgt 0,643 ct/kWh netto für das Jahr 2024. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Erneuerbare Energien Gesetz Umlage (EEG)
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Wir möchten Sie freundlich auf gesetzliche Informationen zur EEG-Umlage hinweisen:
Am 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0 ct/kWh (netto) gesenkt.
Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die finanzielle Verrechnung der von den Netzbetreibern für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen zu leistenden Entschädigungszahlungen und die Wälzung dieser Kosten auf die Letztverbraucher. Die Offshore-Haftungsumlage beträgt 0,656 ct/kWh netto für das Jahr 2024. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlich.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage)
Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und KohlendioxidEmissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Die KWK-Umlage beträgt 0,275 ct/kWh netto für das Jahr 2024. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Umlage abschaltbare Lasten
Anbieter von abschaltbaren Lasten können vertraglich zu Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit verpflichtet werden, zum Beispiel zur kurzfristigen und kurzzeitigen Abschaltung von Verbrauchern mit hoher Leistung, und dafür eine Vergütung erhalten. Die entstehenden Kosten werden über eine Umlage finanziert, die von allen Stromverbrauchern zu tragen ist. Die Umlage wurde auf 0 ct/kWh gesenkt. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Stand: 01/2024